Entlastung von Lohnnebenkosten: Reduktion des Wohnbauförderungsbeitrags und Abschaffung der Kammerumlage 2
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf senkt den Wohnbauförderungsbeitrag auf maximal 0,25 % und hebt die Kammerumlage 2 ab – beides ab dem 1. Jänner 2025 – um die Lohnnebenkosten zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Handel
Industrie
Wohnungspolitik
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Tarif für den Wohnbauförderungsbeitrag wird auf maximal 0,25 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrenzt, wodurch die Lohnnebenkosten gesenkt werden.
- Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.