Entfernung des Wortes „ersten“ aus §149 Abs. 5 des Strafvollzugsgesetzes

Zusammenfassung

Der Antrag streicht das Wort „ersten“ aus §149 Abs. 5 des Strafvollzugsgesetzes, um die Formulierung zu neutralisieren und Opfern von Straftaten klarere Informationen über Haftentlassungen zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Das Wort „ersten“ wird aus §149 Abs. 5 des Strafvollzugsgesetzes gestrichen.
  • Ziel ist, die Formulierung zu neutralisieren, damit Opfer nicht fälschlicherweise annehmen, es handle sich immer um die erste Entlassung.

Eingebracht von

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