Digitalisierung der Verwaltung – Wahlfreiheit, verpflichtender elektronischer Verkehr und ersetzendes Scannen
abgestimmt am 04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das E‑Government‑Gesetz: Er stärkt die Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten, führt eine verpflichtende elektronische Kommunikation zwischen öffentlichen Stellen ein, legt technische Details für das E‑ID‑System fest und ermöglicht das ersetzende Scannen von Papierdokumenten.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Informatik
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Gesetzestext erweitert das Recht auf Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten, indem er festlegt, dass neben elektronischer Kommunikation mindestens eine weitere Form angeboten werden muss und Benachteiligungen wegen der gewählten Form verboten sind.
Ein neuer § 1c verpflichtet alle Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs, untereinander ausschließlich elektronisch zu kommunizieren; Ausnahmen gelten nur für Vorgänge, die nicht digital bearbeitet werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.