Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht den gesetzlichen Urlaubsanspruch und rechnet frühere Arbeits‑, Studien‑ und Entwicklungshelferzeiten auf den Urlaub an; die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2020.einfache Mehrheit XXVII 13.02.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage pro Jahr, steigt nach 25 Dienstjahren auf 36 Werktage, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr gedauert hat.
- Für die Berechnung des Urlaubs werden verschiedene frühere Zeiten angerechnet: (1) vorherige Arbeits‑/Beschäftigungsverhältnisse (mind. 1 Monat), (2) Studienzeiten an anerkannten Schulen/Hochschulen (max. 4 Jahre), (3) reguläre Hochschulstudien (max. 5 Jahre), (4) Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in, (5) selbständige Erwerbstätigkeit (mind. 1 Monat).
Eingebracht von
Reden
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