Erweiterung des Urlaubsanspruchs und Anrechnung früherer Dienstzeiten

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erhöht den gesetzlichen Urlaubsanspruch und rechnet frühere Arbeits‑, Studien‑ und Entwicklungshelferzeiten auf den Urlaub an; die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2020.
einfache Mehrheit XXVII 13.02.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Werktage pro Jahr, steigt nach 25 Dienstjahren auf 36 Werktage, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr gedauert hat.
  • Für die Berechnung des Urlaubs werden verschiedene frühere Zeiten angerechnet: (1) vorherige Arbeits‑/Beschäftigungsverhältnisse (mind. 1 Monat), (2) Studienzeiten an anerkannten Schulen/Hochschulen (max. 4 Jahre), (3) reguläre Hochschulstudien (max. 5 Jahre), (4) Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in, (5) selbständige Erwerbstätigkeit (mind. 1 Monat).

Eingebracht von

Reden
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Smolle Josef, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
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Vogl Markus, Ing.

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Ordner des Nationalrates
Wortmeldung
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Belakowitsch Dagmar, Dr. - 57

FPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
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Koza Markus, Mag. - 55

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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