Kommunalinvestitionsgesetz 2025 – Zweckzuschüsse für Energie, Klima, Infrastruktur und Digitalisierung
abgestimmt am 03.07.2024
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz KIG 2025 stellt 500 Millionen Euro als Zweckzuschuss für kommunale Investitionen bereit, ergänzt durch einen digitalen Zuschuss von 120 Millionen Euro und eine Finanzzuweisung von 300 Millionen Euro. Förderfähig sind Projekte in Energie, Klima, Infrastruktur, digitale Verwaltung und soziale Einrichtungen; Anträge gelten bis 31. Dezember 2027, Auszahlungen erfolgen gestaffelt.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Raumordnung
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Bund stellt insgesamt 500 Millionen Euro als Zweckzuschuss für kommunale Investitionsprojekte bereit; die Auszahlung erfolgt gestaffelt: 40 % ab 1. Jänner 2025, weitere 30 % jeweils ab 1. Jänner 2026 und 2027.
Förderfähig sind Investitionen in Energieeffizienz, Klimaanpassung, Kindertagesstätten, Senior*innen‑Betreuung, Barrierefreiheit, Sport‑ und Freizeitanlagen, Ortskern‑Attraktivierung, öffentlicher Verkehr, Wohnraum, Gebäudesanierung nach dem klimaaktiv Silber‑Standard, hocheffiziente Beleuchtung, erneuerbare Energieanlagen, Kreislaufwirtschaft, Wasser‑/Abwasser, Breitband, E‑Mobilität, Straßen‑ und Rad‑/Fußwege sowie Rettungsorganisationen; maximal 3 % des Zuschusses dürfen für Kinderbetreuung verwendet werden.