Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das ASFINAG‑Gesetz um § 8c und verpflichtet die ASFINAG, auf ihren Mautstrecken kostenfreie Rastanlagen für Berufslenker:innen zu bauen und zu betreiben, die Mindeststandards für Lenk‑ und Ruhezeiten erfüllen.einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Gesetz
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Die ASFINAG muss auf ihren Mautstrecken Rastanlagen planen, finanzieren, errichten und betreiben, die den Mindestanforderungen für Lenk‑ und Ruhezeiten entsprechen.
- Die Nutzung der Rastanlagen ist für Berufslenker:innen kostenfrei, weil die Benützungsentgelte gemäß § 6 Bundesstraßen‑Mautgesetz entfallen.
Eingebracht von
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