Kostenlose Rastanlagen für Berufslenker:innen auf Autobahnen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das ASFINAG‑Gesetz um § 8c und verpflichtet die ASFINAG, auf ihren Mautstrecken kostenfreie Rastanlagen für Berufslenker:innen zu bauen und zu betreiben, die Mindeststandards für Lenk‑ und Ruhezeiten erfüllen.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Gesetz
Straßen- und Brückenbau

Schwerpunkte

  • Die ASFINAG muss auf ihren Mautstrecken Rastanlagen planen, finanzieren, errichten und betreiben, die den Mindestanforderungen für Lenk‑ und Ruhezeiten entsprechen.
  • Die Nutzung der Rastanlagen ist für Berufslenker:innen kostenfrei, weil die Benützungsentgelte gemäß § 6 Bundesstraßen‑Mautgesetz entfallen.

Eingebracht von

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