Pflicht zur Einrichtung von Pausenräumen und Toiletten an zentralen Haltestellen für Lenkerinnen und Lenker

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das Kraftfahrliniengesetz um eine Verpflichtung, an zentralen Haltestellen Pausenräume und Toiletten für Bus‑, LKW‑ und Lokführer:innen bereitzustellen. Die Regelung soll sofort nach Verkündung gelten.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Gesetz
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext fügt eine neue Ziffer ein, die Betreiber von zentralen Haltestellen verpflichtet, Pausenräume und Toiletten für Lenkerinnen und Lenker bereitzustellen.
  • Die Verpflichtung gilt für alle Verkehrsträger – Busse, LKWs und Lokomotiven – also sowohl im Personen‑ als auch im Güterverkehr.

Eingebracht von

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