Kostenübernahme für Gutachter & Datenweitergabe im Opfer‑Entschädigungsrecht
abgestimmt am 04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine Kostenübernahme des Bundes für Sachverständige und Ärzte im Kriegsopferversorgungs‑ und Opfer‑Entschädigungsverfahren ein, erstattet bereits geleistete Barauslagen und ermöglicht die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten aus Strafverfahren an das Bundesamt für Soziales. Alle Änderungen gelten ab 1. Jänner 2024.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Gesundheit
Opferhilfe
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Bund übernimmt künftig die Kosten für die Entlohnung von amtlichen und nicht‑amtlichen Sachverständigen sowie für Ärzte, die im Verfahren vor dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen oder dem Bundesverwaltungsgericht herangezogen werden.
Barauslagen, die Antragsteller*innen bereits für nicht‑amtliche Sachverständige bezahlt haben, werden vom Bund erstattet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.