Novelle des BMSVG: Nachhaltigkeit, Risikomanagement und digitale Kontoinformation
abgestimmt am 03.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Betriebliche Mitarbeiter‑ und Selbständigenvorsorgegesetz um Nachhaltigkeits‑Offenlegungspflichten, ein verpflichtendes Risikomanagement, digitale Kontoinformationen und strengere Vorgaben für Werbung sowie Zinsgarantien. Zusätzlich werden neue Anlagemöglichkeiten (Immobilienfonds, nicht‑nachrangige Kredite, AIFs, Derivate) eingeführt und Verstöße mit Geldstrafen bis 60 000 € belegt.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph 22a verpflichtet BV‑Kassen, Nachhaltigkeitsinformationen nach den EU‑Verordnungen 2019/2088 und 2020/852 offenzulegen.
Ein Risikomanagement‑Paragraph 26a legt fest, dass BV‑Kassen ein wirksames Risikomanagement einrichten und die Fach‑ und Zuverlässigkeitsanforderungen für verantwortliche Personen erfüllen müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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