Stärkung der Behindertenpolitik und Einführung von Barrierefreiheitsbeauftragten
abgestimmt am 04.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, indem es den Bundesbehindertenbeirat erweitert, eine neue Kommission einrichtet, Barrierefreiheitsbeauftragte in allen Ministerien und großen Unternehmen schafft und die Rolle des Behindertenanwalts befristet. Gleichzeitig werden zusätzliche Finanzmittel (ca. 51 Mio. € jährlich) bereitgestellt und Datenschutzbestimmungen an die DSGVO angepasst.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Bundesbehindertenbeirat wird auf die gesamte Bundesregierung ausgedehnt und erhält eine neue Kommission, die aus Mitgliedern des Beirats, des Monitoringausschusses und des Behindertenanwalts besteht.
Alle Bundesministerien und Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten müssen Barrierefreiheitsbeauftragte sowie deren Stellvertretungen einsetzen, um Barrierefreiheit in Bau, IT und Arbeitsplätzen zu gewährleisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.