Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes – Elektronischer Rechtsverkehr, erweiterte Durchsuchungsbefugnisse und Bild‑/Tonübertragung
abgestimmt am 03.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Sicherheitspolizeigesetz um einen elektronischen Rechtsverkehr, einen gemeinsamen Aktenindex für personenbezogene Daten, erweiterte Durchsuchungsbefugnisse für gefährdete Einrichtungen und neue Regelungen zum Einsatz bildverarbeitender Technik sowie zur Echtzeit‑Übermittlung von Bild‑/Tonmaterial.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer § 13b schafft die rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren Beteiligten.
§ 13a Abs. 2a führt einen gemeinsamen Aktenindex ein, in dem ausgewählte personenbezogene Daten und erkennungsdienstliche Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten gespeichert werden dürfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.