Arbeitnehmerschutz in Verkehrsbetrieben – Sanitäre Einrichtungen für Fahrpersonal

Zusammenfassung

Der Antrag führt ein spezielles Arbeitnehmerschutzgesetz für Beschäftigte im öffentlichen Verkehr ein, das den Zugang zu Waschräumen, Toiletten und Aufenthaltsräumen innerhalb von 2,5 Stunden Einsatzzeit sicherstellt und die Bereitstellung von Trinkwasser vorschreibt.
einfache Mehrheit XXVII 03.07.2024
Gesetz
Verkehr
Gewerbeaufsicht

Schwerpunkte

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fahrdienst müssen innerhalb von 2,5 Stunden Einsatzzeit Zugang zu Waschräumen, Toiletten und Aufenthaltsräumen haben.
  • Bei Ausschreibungen muss garantiert werden, dass Arbeitnehmerschutzeinrichtungen (Waschräume, Toiletten, Aufenthaltsräume) am Beginn und Ende einer Linienfahrt vorhanden sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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