Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, indem er eine Zinsobergrenze von 3,5 % für Eigenmittel einführt, Informations‑ und Transparenzpflichten stärkt und das zulässige Entgelt bei befristeten Hauptmietverträgen um 25 % senkt. Ziel ist, Mieter*innen vor hohen Zinsbelastungen zu schützen und die Kostenkalkulation klarer zu machen.einfache Mehrheit XXVII 05.07.2024
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Die Formulierung „keine vertragliche Vereinbarung erforderlich ist“ wird aus § 14 Abs. 1 gestrichen, um klarzustellen, dass keine gesonderte Vertragsvereinbarung nötig ist.
- Eine Zinsobergrenze von 3,5 % für die Verzinsung von Eigenmitteln wird eingeführt; überschreitet die Rendite der Bundesanleihen um einen Prozentpunkt, wird die Obergrenze entsprechend gesenkt.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.