Ausweitung der Abgabe von Mifegyne® auf Apotheken

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Mifegyne® künftig nicht mehr nur in Krankenanstalten, sondern auch von niedergelassenen Ärzt*innen verschrieben und in Apotheken abgegeben werden darf, um Frauen während der COVID‑19‑Pandemie einen leichteren Zugang zu einem leistbaren Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Entschließung
Apotheke
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Derzeit darf Mifegyne® nur in Krankenanstalten abgegeben werden, nicht von niedergelassenen Ärzt*innen oder Apotheken.
  • Der Antrag fordert die Aufhebung dieser Beschränkung, sodass Ärzt*innen das Medikament verschreiben und Apotheken es ausgeben dürfen.

Eingebracht von

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