Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Mifegyne® künftig nicht mehr nur in Krankenanstalten, sondern auch von niedergelassenen Ärzt*innen verschrieben und in Apotheken abgegeben werden darf, um Frauen während der COVID‑19‑Pandemie einen leichteren Zugang zu einem leistbaren Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Entschließung
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
- Derzeit darf Mifegyne® nur in Krankenanstalten abgegeben werden, nicht von niedergelassenen Ärzt*innen oder Apotheken.
- Der Antrag fordert die Aufhebung dieser Beschränkung, sodass Ärzt*innen das Medikament verschreiben und Apotheken es ausgeben dürfen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.