Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ermöglicht Arbeitnehmern, ihre wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag über weniger Arbeitstage zu verteilen. Der Antrag muss drei Monate vorher schriftlich gestellt werden; der Arbeitgeber kann innerhalb von zwei Wochen aus betrieblichen Gründen ablehnen. Bei Ablehnung folgt ein Schlichtungsverfahren, und die Regelungen gelten ab dem 1. März 2020.einfache Mehrheit XXVII 13.02.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer können schriftlich beantragen, ihre wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag über die gewünschte Zahl von Arbeitstagen zu verteilen.
- Der Antrag muss mindestens drei Monate vor der geplanten Änderung beim Arbeitgeber eingereicht werden; in Betrieben mit Betriebsrat ist zusätzlich eine Betriebsvereinbarung nach § 4 Abs. 8 nötig.
Eingebracht von
Reden
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