Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht werdenden Müttern während der Covid‑19‑Krise ab der 15. Schwangerschaftswoche eine sofortige Freistellung, wenn Homeoffice nicht möglich ist, und regelt die Gültigkeit bis Ende 2020.einfache Mehrheit XXVII 23.04.2020
Gesetz
Frau
Familie
Gesundheit
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Werdende Mütter können ab der 15. Schwangerschaftswoche sofort von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie dies verlangen und Homeoffice nicht möglich ist.
- Die neue Regelung gilt für Anträge bis zum 30. September 2020; eine Verlängerung bis spätestens 31. Dezember 2020 ist durch Verordnung möglich.
Eingebracht von
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