Umsetzung der Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz fordern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Bund und Kanzler die Länder auffordern, die Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz bis 1. Januar 2020 zu erlassen und Übergangsbestimmungen bis 1. Juni 2021 umzusetzen, weil einige Länder bislang nicht kooperieren.
einfache Mehrheit XXVII 03.12.2019
Entschließung
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz soll gemeinsam mit dem Bundeskanzler unverzüglich die Landesregierungen auffordern, § 10 des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes umzusetzen.
  • Ausführungsgesetze müssen innerhalb von sieben Monaten nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes (bis spätestens 1. Januar 2020) erlassen und in Kraft gesetzt werden.

Eingebracht von

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