Veröffentlichungspflicht von Ausbildungsverträgen an FH und Privatunis

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten einführt. Er stützt sich auf die bereits bestehende Publikationspflicht für Studien‑ und Prüfungsordnungen und will damit mehr Transparenz für rund 69 000 Studierende schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 22.04.2020
Entschließung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert eine gesetzliche Verpflichtung, dass Ausbildungsverträge an Fachhochschulen und Privatuniversitäten veröffentlicht werden müssen.
  • Die Antragsteller verweisen auf die bereits bestehende Publikationspflicht von Studien‑ und Prüfungsordnungen nach § 10 Abs 3 Z 10 FHStG als Vorbild für mehr Transparenz.

Eingebracht von

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