3. Dienstrechts‑Novelle 2019 – umfassende Reform des Dienstrechts
abgestimmt am 11.12.2019
Zusammenfassung
Die 3. Dienstrechts‑Novelle 2019 modernisiert das österreichische Dienstrecht: Sie schafft neue Positionen für die Schulevaluation, regelt den Verfall von Erholungsurlaub, passt zahlreiche Gehaltstabellen an und führt Mindest‑Erhöhungen bei Zulagen ein.
einfache MehrheitXXVII11.12.2019
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einführung von Sonderbestimmungen für Beamtinnen und Beamte in der Schulevaluation, inklusive neuer Aufgaben, Qualifikations‑ und Weiterbildungsanforderungen sowie eigener Besoldungsgruppen.
Neuregelung des Verfalls von Erholungsurlaub: Der Urlaub verfällt erst nach dem 31. Dezember des Folgejahres, wenn er nicht aus dienstlichen Gründen genommen werden konnte; Vorgesetzte müssen rechtzeitig und nachweislich darauf hinwirken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.