Beendigung von Mascherlposten im Justizressort

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert das Ende der Praxis, dauerhaft nicht ausgeübte Planstellen („Mascherlposten“) an Richter*innen und Staatsanwält*innen zu vergeben. Er schlägt vor, die Besetzung von Planstellen an die tatsächliche Ausübung zu knüpfen und ggf. gesetzliche Änderungen vorzubereiten.
einfache Mehrheit XXVII 15.03.2022
Entschließung
Strafrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Mascherlposten sind keine temporären Austausch‑ oder Lernpositionen, sondern dauerhafte Besetzungen, die häufig nie tatsächlich ausgeübt werden.
  • Ein konkretes Beispiel aus dem Jahr 2012 zeigt, dass trotz massiver Proteste einer Person ohne einschlägige Erfahrung ein Mascherlposten als Stellvertreter*in der OStA Graz zuerkannt wurde.

Eingebracht von

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