Einführung von Video‑U‑Haft‑Verhandlungen zur Entlastung der Justizwache

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Justiz auf, das bereits in Salzburg funktionierende Konzept von U‑Haft‑Verhandlungen per Videokonferenz zu verlängern oder dauerhaft einzuführen, um Personalressourcen zu schonen und die Sicherheit zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2021
Entschließung
Gesundheit
Informatik
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Praxis erfordert für jede U‑Haft‑Verhandlung mehrere Justizwachebeamte und einen Kraftfahrer, was zu hohen Personalkosten führt.
  • Durch den Einsatz von Videokonferenzen könnten die Fahrzeiten (ca. 10‑15 Minuten pro Strecke) und Wartezeiten (bis zu 20 Minuten) eingespart werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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