Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf streicht mehrere Regelungen im Familienlastenausgleichsgesetz, führt einen monatlichen Kinderabsetzbetrag von 58,40 € im Steuerrecht ein und beendet die Indexierung der Familienbeihilfe an EU‑Preisniveaus.einfache Mehrheit XXVII 08.07.2022
Gesetz
Steuerwesen
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Der Paragraph 8a im Familienlastenausgleichsgesetz wird gestrichen, wodurch die bisherige Indexierung der Familienbeihilfe an EU‑Preisniveaus entfällt.
- Der Absatz 6 des § 39g wird gestrichen; damit entfällt die geplante Einmalzahlung von 125 000 € aus dem Ausgleichsfonds für technische Anpassungen.
Eingebracht von
Reden
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