Zusammenfassung
Der Antrag senkt die Prüfungsgrenze des Rechnungshofs von 50 % auf 25 % bei öffentlichen Beteiligungen und erweitert damit die Kontrolle über Bund, Länder und Gemeinden.2/3 Mehrheit XXVII 03.06.2020
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die Prüfung von Unternehmen durch den Rechnungshof wird von 50 % auf 25 % des Stamm‑, Grund‑ oder Eigenkapitals gesenkt.
- Die neue Schwelle gilt gleichermaßen für den Bund, die Länder und Gemeinden (mit mindestens 10 000 Einwohnern).
Eingebracht von
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