Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein zinsloses Moratorium für Steuer‑ und Sozialversicherungs‑Vorauszahlungen sowie für Energie‑ und Gaslieferungen ein, das bis zum 31.12.2020 gilt, wenn die Pandemie zu Einkommensverlusten führt.2/3 Mehrheit XXVII 24.04.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Verfassung
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Vorauszahlungen für Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuer werden bei nachgewiesenen Einkommensverlusten im Jahr 2020 auf Null Euro gesetzt.
- Die Null‑Vorauszahlung gilt für Steuerpflichtige, deren Einkommensausfall den eigenen oder den Lebensunterhalt ihrer Unterhaltsberechtigten gefährdet.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.