COVID‑19‑Moratorium für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Energieversorgung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein zinsloses Moratorium für Steuer‑ und Sozialversicherungs‑Vorauszahlungen sowie für Energie‑ und Gaslieferungen ein, das bis zum 31.12.2020 gilt, wenn die Pandemie zu Einkommensverlusten führt.
2/3 Mehrheit XXVII 24.04.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Verfassung
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Vorauszahlungen für Einkommen‑, Körperschaft‑ und Umsatzsteuer werden bei nachgewiesenen Einkommensverlusten im Jahr 2020 auf Null Euro gesetzt.
  • Die Null‑Vorauszahlung gilt für Steuerpflichtige, deren Einkommensausfall den eigenen oder den Lebensunterhalt ihrer Unterhaltsberechtigten gefährdet.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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