Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz des Sozialversicherungs- und Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetzes auf Personen, die im gleichen Haushalt mit Angehörigen leben, die zu einer Risikogruppe gehören.einfache Mehrheit XXVII 05.05.2020
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Schutz nach § 735 Abs. 3 wird auf Personen ausgeweitet, die im selben Haushalt mit Angehörigen leben, die zu einer Risikogruppe gehören.
- Die gleiche Erweiterung wird im Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz vorgenommen, sodass auch Beamte von dieser Regelung profitieren.
Eingebracht von
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