Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert § 17 des Maklergesetzes: Provisionsvereinbarungen müssen schriftlich sein, Makler dürfen nur bei bestehendem Vertrag vor dem Vermieter‑Kontakt Gebühren verlangen, und unzulässige Provisionsklauseln sind unwirksam. Verstöße werden mit bis zu 25 000 Euro bestraft.einfache Mehrheit XXVII 24.01.2023
Gesetz
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Vereinbarungen über Maklerprovisionen müssen schriftlich festgehalten werden.
- Makler dürfen von Wohnungssuchenden nur dann ein Entgelt verlangen, wenn bereits ein Maklervertrag besteht, bevor der Vermieter oder Verkäufer den Makler beauftragt.
Eingebracht von
Reden
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.