Verlängerung der Anspruchsfrist im Epidemiegesetz von 6 Wochen auf 3 Monate

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verlängert die Frist für Entschädigungs‑ und Vergütungsansprüche im Epidemiegesetz von sechs Wochen auf drei Monate, um Unternehmen mehr Zeit zur Schadensfeststellung zu geben.
einfache Mehrheit XXVII 05.05.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Frist für die Geltendmachung von Entschädigungs‑ und Vergütungsansprüchen wird von sechs Wochen auf drei Monate verlängert.
  • Betroffene haben dadurch mehr Zeit, die tatsächlichen Schäden nach einer Epidemie zu ermitteln und ihre Ansprüche einzureichen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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