Abschaffung der Berichtspflicht in clamorosen Strafsachen

Zusammenfassung

Der Initiativantrag will die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft nach § 8 Abs. 1 StAG für Fälle mit noch nicht geklärten Rechtsfragen abschaffen, weil sie Verfahren verlangsamt und zu einer Zweiklassenjustiz führt.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2020
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Antrag will die bestehende Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften für Fälle mit noch nicht geklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung abschaffen.
  • Die Pflicht führe zu langen Verfahrensverzögerungen, weil bis zu acht Aufsichts‑ und Weisungsstellen in einem Verfahren einbezogen werden.

Eingebracht von

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