Einführung einer elektronischen Plattform für Petitionen und Bürgerinitiativen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ermöglicht die elektronische Einbringung und Unterstützung von Petitionen und Bürgerinitiativen über eine neue Online‑Plattform, wobei mindestens 500 wahlberechtigte Unterstützer nötig sind.
2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Gesetzentwurf erweitert § 100 und definiert drei Arten von Anliegen: klassische Petitionen, Papier‑Bürgerinitiativen und elektronische Bürgerinitiativen.
  • Eine Bürgerinitiative in Papierform muss von mindestens 500 wahlberechtigten Personen unterstützt werden; die Unterstützung erfolgt per Unterschrift, Name, Adresse und Geburtsdatum.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Kollross Andreas © Parlamentsdirektion

Kollross Andreas

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Fischer Ulrike, Mag. © Parlamentsdirektion

Fischer Ulrike, Mag.

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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Schatz Sabine - 47

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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