Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ermöglicht die elektronische Einbringung und Unterstützung von Petitionen und Bürgerinitiativen über eine neue Online‑Plattform, wobei mindestens 500 wahlberechtigte Unterstützer nötig sind.2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf erweitert § 100 und definiert drei Arten von Anliegen: klassische Petitionen, Papier‑Bürgerinitiativen und elektronische Bürgerinitiativen.
- Eine Bürgerinitiative in Papierform muss von mindestens 500 wahlberechtigten Personen unterstützt werden; die Unterstützung erfolgt per Unterschrift, Name, Adresse und Geburtsdatum.
Eingebracht von
Reden
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