Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, um Volksbegehren in eigenen Sitzungen zu behandeln, klare Redezeiten festzulegen und ein Online‑Portal für Transparenz einzurichten.2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
partizipative Demokratie
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung von zwei speziellen Sitzungen – Erste und Zweite Volksbegehren‑Sitzung – die ausschließlich der Behandlung eines Volksbegehrens dienen.
- Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens erhält zu Beginn 10 Minuten Redezeit; bei Verhinderung kann ein Stellvertreter das Wort übernehmen. Die Bundesregierung muss ebenfalls eine 10‑minütige Stellungnahme abgeben.
Eingebracht von
Reden
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.