Gleichstellung von Pflegeassistenz im Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag von Dr. Johannes Margreiter verlangt, dass die Sonderregelung der StVO, die diplomierten Pflegediensten das Parken auf Halteverbotzonen während der Hauskrankenpflege erlaubt, auch auf Pflegeassistenz‑ und Pflegefachassistenzkräfte ausgedehnt wird.
einfache Mehrheit XXVII 11.10.2023
Entschließung
Gesundheit
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Regelung nach § 24 Abs. 5a StVO erlaubt nur diplomierten ambulanten Pflegediensten das Parken auf Halteverbotzonen während der Hauskrankenpflege.
  • Pflegeassistenz‑ und Pflegefachassistenzkräfte sind von dieser Sonderregelung nicht erfasst, obwohl sie häufig ähnliche Aufgaben wie diplomiertes Personal übernehmen.

Eingebracht von

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