Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf alle Gemeinden

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, ein Gesetz vorzulegen, das sicherstellt, dass jede Gemeinde – unabhängig von ihrer Größe – entweder vom Bundesrechnungshof oder vom jeweiligen Landesrechnungshof geprüft wird. Aktuell sind Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern nicht automatisch von einer Prüfung erfasst.
einfache Mehrheit XXVII 09.06.2020
Entschließung
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Derzeit prüft der Bundesrechnungshof nur Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern.
  • Bundesländer können per Gesetz festlegen, dass kleinere Gemeinden ebenfalls von ihrem Landesrechnungshof geprüft werden, haben das aber nicht immer getan.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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