Bundesregierungs‑Transparenz‑Gesetz – mehr Offenheit der Regierung

Zusammenfassung

Das Bundesregierungs‑Transparenz‑Gesetz soll das Handeln der Bundesregierung offener machen. Es verpflichtet die Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen, Terminen und Gesetzentwürfen sowie die Offenlegung von Lobby‑Kontakten und Gastgeschenken.
einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Exekutive

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung und jedes ihrer Mitglieder verpflichten sich zu voller Transparenz ihres Handelns.
  • Der Bundeskanzler muss die Tagesordnung, die Vorträge und das Beschlussprotokoll der Ministerratssitzungen prominent auf der Website des Kanzleramts veröffentlichen.

Eingebracht von

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