Rechtssicherheit für EPU und Kleinstbetriebe beim Corona‑Härtefallfonds

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung unabhängige Rechtsberatung für Einzelunternehmer*innen und Kleinstbetriebe bereitstellt, damit sie Entscheidungen des Corona‑Härtefallfonds anfechten können. Die Wirtschaftskammer, die den Fonds verwaltet, kann derzeit keine objektive Beratung leisten, weil ein Interessenkonflikt besteht.
einfache Mehrheit XXVII 29.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Unternehmer*innen fühlen sich bei der Abwicklung des Corona‑Härtefallfonds diskriminiert.
  • Die Wirtschaftskammer ist gleichzeitig Betreiber des Fonds und Ansprechpartner für Rechtsfragen, was zu einem Interessenkonflikt führt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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