Einführung eines Umlagefreibetrags von 1 000 Euro für AKG und WKG

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt einen Umlagefreibetrag von 1 000 Euro für Arbeiter‑ und Wirtschaftskammer ein, sodass auf diesen Betrag keine Kammer‑Umlage erhoben wird. Der Freibetrag wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
einfache Mehrheit XXVII 21.06.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Berufsverband
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Für die ersten 1 000 Euro des Arbeitsverdienstes wird keine Arbeiterkammer‑Umlage erhoben; der Freibetrag wird jährlich um die Aufwertungszahl angepasst.
  • Auch bei der Wirtschaftskammer wird ein Umlagefreibetrag von 1 000 Euro eingeführt; Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage bleiben ebenfalls ausgenommen.

Eingebracht von

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