Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Bundesstatistikgesetz, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen erleichterten Zugang zu Statistik‑ und Registerdaten zu ermöglichen, legt ein Verfahren mit Fristen, Kostenregelungen und Sicherheitsvorgaben fest und führt neue Kostensätze ein.einfache Mehrheit XXVII 29.05.2020
Gesetz
Statistik
Informatik
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erweitert die Aufgabe der Bundesanstalt, indem er den Zugang zu Statistik‑ und Registerdaten für die Wissenschaft ausdrücklich vorsieht.
- In § 24 wird ein neuer Punkt eingefügt, der den Zugang zu Daten für die Wissenschaft ermöglicht und gleichzeitig die Geheimhaltung vertraulicher Daten betont.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.