Steuerbefreiung für Schutzausrüstung während der COVID‑19‑Pandemie

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf senkt die Mehrwertsteuer auf 0 % für Schutzmasken, Gesichtsschilder und Visieren, die zwischen dem 13. April 2020 und dem 1. Januar 2021 geliefert werden.
einfache Mehrheit XXVII 16.06.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die Mehrwertsteuer wird für Schutzmasken, Gesichtsschilder und Schutzvisiere, die zwischen dem 13. April 2020 und dem 1. Januar 2021 geliefert oder erworben werden, auf 0 % gesenkt.
  • Die Regelung gilt abweichend von den allgemeinen Bestimmungen in § 10, die den normalen Mehrwertsteuersatz festlegen.

Eingebracht von

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