Erweiterung tierärztlicher Behandlungsmöglichkeiten in Pandemiezeiten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit Tierärzte während einer Pandemie Telemedizin‑Leistungen erbringen können, weil das aktuelle Recht Ferndiagnosen verbietet.
einfache Mehrheit XXVII 29.05.2020
Entschließung
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Rechtslage verbietet tierärztliche Ferndiagnosen und Online‑Ordinationen, weil das Tierärztegesetz die Unmittelbarkeit der Behandlung vorschreibt.
  • Während der COVID‑19‑Krise ist ein direkter Kontakt zu Tieren oft nicht möglich, wodurch die Versorgung von Heim‑, Nutz‑ und Wildtieren gefährdet wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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