Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Volksabstimmungs‑ und Volksbefragungsgesetz eine neue Regelung hinzu, die die Bundesregierung verpflichtet, vier Wochen vor dem Abstimmungs‑ bzw. Befragungstag eine neutrale Informationsbroschüre zu veröffentlichen. Die Broschüre muss den Gesetzestext bzw. die Fragestellung, sachliche Erläuterungen und ausgewogene Pro‑ und Contra‑Argumente enthalten, darf jedoch kein Bildmaterial oder wörtliche Zitate aus Kampagnen enthalten.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Verfassung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung muss spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungs‑ bzw. Befragungstag eine offizielle Broschüre veröffentlichen.
- Der neue § 3a tritt mit dem im Gesetz genannten Datum in Kraft (voraussichtlich im Jahr 20XX).
Eingebracht von
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