Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2018 umsetzt und die dritte Geschlechtskategorie im Personenstandsregister einführt. Der aktuelle Erlass des ehemaligen Innenministers blockiert diese Möglichkeit, weil er ein medizinisches Gutachten und noch nicht eingerichtete Expertengremien vorschreibt.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2020
Entschließung
Personenstand
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Das VfGH‑Urteil von Juli 2018 erlaubt die Eintragung einer dritten Geschlechtskategorie im Personenstandsregister.
- Ein Erlass von Innenminister Herbert Kickl beschränkt die dritte Kategorie auf das Wort "divers" und verlangt ein medizinisches Gutachten.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.