Umsetzung des VfGH‑Urteils zur dritten Geschlechtskategorie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2018 umsetzt und die dritte Geschlechtskategorie im Personenstandsregister einführt. Der aktuelle Erlass des ehemaligen Innenministers blockiert diese Möglichkeit, weil er ein medizinisches Gutachten und noch nicht eingerichtete Expertengremien vorschreibt.
einfache Mehrheit XXVII 09.06.2020
Entschließung
Personenstand
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Das VfGH‑Urteil von Juli 2018 erlaubt die Eintragung einer dritten Geschlechtskategorie im Personenstandsregister.
  • Ein Erlass von Innenminister Herbert Kickl beschränkt die dritte Kategorie auf das Wort "divers" und verlangt ein medizinisches Gutachten.

Eingebracht von

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