Einführung eines verfassungsrechtlichen Rechts auf Informationsfreiheit
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf hebt die bisherige Amtsverschwiegenheit auf und führt ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf Informationszugang ein, das Behörden verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen, wobei Ausnahmen für Sicherheit und andere schützenswerte Interessen gelten.
2/3 MehrheitXXVII31.01.2024
Gesetz
Informatik
Verfassung
öffentlicher Dienst
Verwaltungskontrolle
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der bisherige Paragraph, der die Amtsverschwiegenheit regelte, wird aufgehoben.
Neue Regelung, die Behörden und Gerichte verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse öffentlich zugänglich zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.