Einbeziehung kleiner privater Ferienwohnungsvermieter in den Corona‑Härtefallfonds

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass private Vermieter von kleinen Ferienwohnungen (max. 10 Betten) in den COVID‑19‑Härtefallfonds aufgenommen und die Förderberechnung vereinheitlicht werden, weil sie derzeit zu Unrecht ausgeschlossen sind.
einfache Mehrheit XXVII 10.06.2020
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Private Vermieter von Ferienwohnungen mit bis zu zehn Betten sind derzeit nicht im Härtefallfonds berücksichtigt.
  • Etwa 80 % aller privaten Vermieter fallen in diese Gruppe und erzielen jährlich rund 20 Millionen Übernachtungen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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