Anhebung der Haftungsobergrenze für Gemeinden auf 120 % bis Ende 2022

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Haftungsobergrenze für Gemeinden vorübergehend von 75 % wieder auf 120 % der Bemessungsgrundlage zu erhöhen, damit sie trotz coronabedingter Einnahmeausfälle notwendige Zwischenfinanzierungen für Investitionsprojekte erhalten können. Die Anhebung soll mindestens bis zum 31.12.2022 gelten.
einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Haftungsobergrenze für Gemeinden liegt bei 75 % der Bemessungsgrundlage.
  • Durch die COVID‑19‑Pandemie haben viele Gemeinden erhebliche Einnahmeausfälle erlitten, wodurch die 75‑%‑Grenze häufig überschritten wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.