Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Haftungsobergrenze für Gemeinden vorübergehend von 75 % wieder auf 120 % der Bemessungsgrundlage zu erhöhen, damit sie trotz coronabedingter Einnahmeausfälle notwendige Zwischenfinanzierungen für Investitionsprojekte erhalten können. Die Anhebung soll mindestens bis zum 31.12.2022 gelten.einfache Mehrheit XXVII 06.06.2024
Entschließung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die aktuelle Haftungsobergrenze für Gemeinden liegt bei 75 % der Bemessungsgrundlage.
- Durch die COVID‑19‑Pandemie haben viele Gemeinden erhebliche Einnahmeausfälle erlitten, wodurch die 75‑%‑Grenze häufig überschritten wird.
Eingebracht von
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