Informationsfreiheitsgesetz – Recht auf Zugang zu Behörden‑ und Unternehmensinformationen
Zusammenfassung
Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen und unternehmerischen Informationen für alle öffentlichen Organe und bestimmte Unternehmen, legt Fristen von acht Wochen fest und definiert Ausnahmen aus Gründen wie Sicherheit oder Datenschutz.
2/3 MehrheitXXVII31.01.2024
Gesetz
Informatik
Verfassung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für alle Bundes‑, Landes‑, Gemeinde‑ und sonstigen Organe sowie für informationspflichtige Unternehmen.
Informationen umfassen jede amtliche oder unternehmerische Aufzeichnung, unabhängig von ihrer Form, ausgenommen unverbindliche Entwürfe und Notizen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.