Amnestie für COVID‑19‑Verwaltungsstrafen wegen Betretens öffentlicher Räume

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein generelles Amnestie‑Gesetz für alle Personen, die wegen des Betretens öffentlicher oder privater Räume im Rahmen der COVID‑19‑Maßnahmen mit Verwaltungsstrafen belegt wurden, weil die Regelungen häufig missverstanden und unverhältnismäßig angewendet wurden.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Entschließung
Gesundheit
Strafrecht
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Das COVID‑19‑Maßnahmengesetz verbietet das Betreten öffentlicher Orte, doch die Auslegung war in der Praxis vielfach unklar und führte zu ungerechtfertigten Strafen.
  • Der Antrag schlägt vor, § 52a VStG zu nutzen, um bereits ergangene Bescheide, die offensichtlich rechtswidrig sind, rückwirkend aufzuheben.

Eingebracht von

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