Verknüpfung von Bundesförderungen mit Barrierefreiheit

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Bundesförderungen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Vorhaben barrierefrei ist oder nachträglich barrierefrei gemacht wird. Die Prüfung soll durch Expert*innen der Behindertenvertretungen erfolgen.
einfache Mehrheit XXVII 02.07.2020
Entschließung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Förderungen aus Bundesmitteln dürfen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Projekt bereits barrierefrei ist oder nachträglich barrierefrei gemacht wird.
  • Zur Bewertung der Barrierefreiheit sollen Expert*innen aus den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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