Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass Bundesförderungen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Vorhaben barrierefrei ist oder nachträglich barrierefrei gemacht wird. Die Prüfung soll durch Expert*innen der Behindertenvertretungen erfolgen.einfache Mehrheit XXVII 02.07.2020
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Förderungen aus Bundesmitteln dürfen nur dann gewährt werden, wenn das geförderte Projekt bereits barrierefrei ist oder nachträglich barrierefrei gemacht wird.
- Zur Bewertung der Barrierefreiheit sollen Expert*innen aus den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.