Verbot von „Anfütterungen“ politischer Parteien

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot der Praxis „Anfütterung“ – das Gewähren von Vorteilen an Parteien zur Beeinflussung – die derzeit nach österreichischem Recht nicht strafbar ist. Er verlangt vom Justizminister einen Gesetzentwurf, der diese Praxis strafrechtlich unterbindet.
einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Entschließung
Strafrecht
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Derzeit ist das Gewähren von Vorteilen an Parteien (sog. „Anfütterung“) nach § 307b StGB nicht strafbar, weil § 6 Abs 6 Z 10 PartG als Erlaubnisnorm im Sinne von § 305 Abs 4 Z 1 StGB gilt.
  • Die Praxis wird von der Bevölkerung als potenzielle Korruption wahrgenommen und steht im Widerspruch zu transparenten Parteifinanzen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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