Verpflichtende Begutachtungsfrist für Regierungsvorlagen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf legt fest, dass Ministerialentwürfe von Regierungsvorlagen mindestens sechs Wochen öffentlich begutachtet werden müssen, bevor sie von der Bundesregierung beschlossen werden können.
2/3 Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ministerialentwürfe von Regierungsvorlagen müssen mindestens sechs Wochen öffentlich begutachtet werden, bevor die Bundesregierung sie beschließt.
  • Bei der Kundmachung muss die Liste der Adressaten, die zur Stellungnahme aufgefordert werden, sowie die Empfangsstelle für die Stellungnahmen veröffentlicht werden.

Eingebracht von

Reden
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Scherak Nikolaus, Dr., MA - 39

NEOS

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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Schnabel Joachim, Mst. - 56

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Drozda Thomas, Mag. © Parlamentsdirektion

Drozda Thomas, Mag.

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Fürst Susanne, Dr. © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Fürst Susanne, Dr. - 56

FPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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Blimlinger Eva, Mag.

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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