Beteiligungsfonds nach Wiener Modell zur Unternehmensstützung in der Corona‑Krise

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Schaffung eines staatlichen Beteiligungsfonds nach dem Wiener Modell, der Unternehmen in der Corona‑Krise mit Kapital unterstützt. Der Fonds darf maximal 20 % der Anteile halten und ist auf sieben Jahre befristet.
einfache Mehrheit XXVII 26.06.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Wirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Staat soll einen Beteiligungsfonds einrichten, der Unternehmen in der Corona‑Krise mit Kapital unterstützt, nicht nur mit Krediten.
  • Der Fonds darf höchstens 20 % der Anteile eines Unternehmens halten und die Beteiligung ist auf maximal sieben Jahre befristet.

Eingebracht von

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