Auflösung des PRIKRAF‑Fonds und Reform der privaten Krankenhausfinanzierung

Zusammenfassung

Das Gesetz löst den PRIKRAF‑Fonds auf, überträgt Restmittel an die Bundesgesundheitsagentur und ändert das ASVG sowie weitere Sozialversicherungsgesetze. Es führt schriftliche Vertragsvorgaben für private Krankenhäuser ein, legt Verpflegungskosten fest und schafft einen Pflegekostenzuschuss für Fälle ohne Vertrag.
einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der PRIKRAF‑Fonds wird aufgelöst; alle Forderungen bis Ende 2020 erlöschen, offene Bankguthaben bleiben bestehen und verbleibende Mittel gehen an die Bundesgesundheitsagentur.
  • Verträge mit privaten Krankenanstalten müssen schriftlich sein und Regelungen zu Einweisung, Einsicht in Patientenunterlagen und ärztlicher Untersuchung enthalten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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